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Diese Handlungsanleitung ist anwendbar für das Spritzlackieren von Hand im holzbe- und -verarbeitenden Gewerbe bei Verwendung branchenüblicher Laksysteme und Farben einschließlich Beizen, und zwar bevorzugt beim Einsatz abgesaugter Spritzeinrichtungen wie Kabinen oder Spritzstände mit Trocken- oder Nasswand. Mit der Handlungshilfe werden technische Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von Lackaerosolen dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Die Zusammensetzung lösemittelhaltiger Lacke ist in der Handlungshilfe aufgeführt. Demnach weisen Beschichtungsmittel wie Farb- und Klarlacke einen Lösemittelgehalt zwischen 40-77% auf. Die Einhaltung der Grenzwerte für Gefahrstoffe bedeutet nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 402), dass der Schichtmittelwert, die Begrenzung der Expositionsspitzen für Einzelstoffe und die Begrenzung der Zeitdauer der erhöhten Exposition (>1x Grenzwert) auf 1 Stunde pro Schicht einzuhalten sind. Der Bewertungsindex für polymere Isocyanate ergibt sich nach der TRGS 430 (Isocyanate - Exposition und Überwachung).
Eine gesundheitliche Bewertung der Lack-Aerosolbelastung liegt zur Zeit noch nicht vor.
Neben der inhalativen Belastung der Beschäftigten kann es beim Spritzlackieren auch zu Belastungen der Haut kommen. Insbesondere sind die Hände und Unterarme betroffen, in geringem Umfang auch das Gesicht sowie die Vorderseite des Oberkörpers und der Beine.
Beim Spritzlackieren eingesetzte Zubereitungen sind überwiegend als leicht entzündlich und entzündlich einzustufen. Die meisten ausgehärteten Lackstäube, z.B. Nitrozellulose-stäube sind unter bestimmten Bedingungen als Staub-Luft-Gemische explosionsfähig. Stark mit lösemittelhaltiger Abluft beladene Filtermatten und mit ausgehärteten Lacken verschmutzte Absaugeinrichtungen stellen eine hohe Brandlast für den Betrieb dar.
Die technischen Maßnahmen für Spritzeinrichtungen sind dargestellt. Eine Spritzwand mit Trockenwand oder Spritzstand mit ausreichender Absaugleistung ist nach dem jährlichen Verbrauch an Spritzlack bereitzustellen. Die Wirksamkeit der Absaugung ist kontinuierlich zu überwachen.
Soweit in Betrieben das Hochdruck-Luftspritzen eingesetzt wird, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Verfahren mit besserer Lackübertragungsrate eingesetzt werden können.
Zu nennen sind insbesondere die Übernahme von Spritzlackierarbeiten durch erfahrene Arbeitnehmer, die Kennzeichnung von Lacklagerräumen und besonderen Arbeitsbereichen vor Explosionsgefahren, die Vermeidung des Hautkontaktes zu Spritzlacken, Verdünnern und Renigungsmitteln etc.
Bei Spritzarbeiten ohne Absaugung oder nur mit Spritzwand ist generell Atemschutz vor Aerosolen und organischen Dämpfen zu tragen. Es sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Für alle Beschäftigten, die Spritzlackierarbeiten durchführen, sind wirksame Hautschutzmittel zur Verfügung zu stellen und nach einem Hautschutzplan die Anwendung festzulegen.
Absauganlagen für Farbnebel sind regelmäßig zu reinigen. Ein gut gewartetes Absaugsystem reduziert nicht nur die Gesundheitsgefährdung des Lackierers, sondern auch die Brand- und Explosionsgefahr im Betrieb. Ausgehärtete Lackstäube sind überwiegend brennbar.
Der Beladungsdruck der Filteranlage kann grundsätzlich durch die Bestimmung des Differenzdrucks an einem Schrägrohrmanometer ermittelt werden.