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Diese umfassende Handlungshilfe für Interessenvertretungen soll Betriebsräte dabei unterstützen, Betriebsvereinbarungen/Regelungen im Zusammenhang mit den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes betriebsbezogen zu entwickeln und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Handlungsanleitung für Betriebsräte zu allen Themen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Inhalt der Handlungshilfe, die wesentlichen Themen: