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Basierend auf die Kenntnisse von Gefahrstoff-Experten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, wird die Systematik der gefahrstoffbezogenen Gefährdungsbeurteilung den individuellen Bedarf der Unternehmen entsprechend dargestellt.
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet für sein Unternehmen eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Besonders komplex sind die Vorgaben, die in der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe zu berücksichtigen sind.
Arbeitsschutzexperten können den Unternehmer bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wirksam unterstützen. Um dieses zu erleichtern, bieten wir in dieser Rubrik eine anwenderfreundliche und praxisorientierte Sammlung von Kurzinformationen und Dokumentationshilfen.
Noch ist das Angebot nicht vollständig, weitere Bausteine werden folgen.
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe entspricht, wie auch die Erstellung einer kompletten Gefährdungsbeurteilung, der Abarbeitung eines umfassenden Aufgabenkatalogs. Typischerweise werden während dieses Prozesses Fragen aufgeworfen, wie etwa:
Hier kommen unsere Bausteine zum Tragen. Deren Inhalte basieren auf unseren Kenntnissen um die formalen Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe und dem Wissen um die betrieblichen Tätigkeiten und Abläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Die Bausteine können dennoch "nur" Empfehlungscharakter haben.
Jeder Anwender kann aus unserem Gesamtangebot genau die Bausteine für sich auswählen, die seinem individuellen Bedarf entsprechen:
Ein Baustein ist allen anderen vorgeschaltet: "Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen". Er beschreibt die systematische Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Der Baustein "Mindeststandards im Gesundheitsdienst" ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, da er für alle Tätigkeiten mit Chemikalien im Gesundheitsdienst gilt.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)" ermöglicht eine vereinfachte Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn Informationen zu "vorgegebenen Maßnahmen" vorliegen. Auch diese Vorgehensweise ist in den Bausteinen beschrieben.
Anbieter: BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)