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Airbags und Gurtstraffer gehören zur Standard-Ausrüstung von Kraftfahrzeugen. Sie enthalten pyrotechnische Stoffe (Treibsätze). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Die Zulassung für Airbags und Gurtstraffer von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist an die Vorgabe gebunden, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und die Weitergabe nur von fachkundigem Personal an fachkundiges Personal gestattet sind (Nachweis der Fachkunde erforderlich). Die Fachkunde ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffern nachzuweisen (nach § 32 der 1. Sprengstoffverordnung). Anerkannte Lehrgangsträger finden Sie im Internet. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Airbags oder Gurtstraffer ein- und ausbauen oder lagern, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Wechselt die verantwortliche Person oder wird ihr Betrieb eingestellt, müssen Sie dies ebenfalls dem Amt mitteilen (Anlage 1: Musterformular nach § 14 Sprengstoffgesetz)
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Das Risiko bei der Arbeit verletzt zu werden, ist bei Beschäftigten im Kfz-Gewerbe etwa zehn Mal höher als in anderen Berufen. Viele Verantwortliche sind überfordert beim Umsetzen der mehr als hundert Vorschriften für diese Branche. Wie auch in anderen kleinen und mittelgroßen Betrieben besteht ein erhöhter Informations- und Handlungsbedarf, um eine angemessene Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten und durchzuführen.
Um der Kraftfahrzeug Branche eine praktische Unterstützung zu geben, wurden im Projekt der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg verschiedene Handlungshilfen entwickelt. Sie richten sich gezielt an die Praktiker im Betrieb, die ohne vertiefte Kenntnis von Gesetzen und Vorschriften ihren betrieblichen Verpflichtungen nachkommen wollen.
Mit den Handlungshilfen können Sie:
• Risiken im eigenen Kfz-Betrieb erkennen,
• leichter in die Gefährdungsbeurteilung einsteigen,
• einfach und gesetzeskonform Regelungen umsetzen,
• Gesundheitsgefahren Ihrer Beschäftigten minimieren.
Die nach dem „Ampelprinzip“ aufgebauten Checklisten in den Handlungshilfen sind leicht verständlich und mit geringen zeitlichen und finanziellen Ressourcen für den Betrieb nutzbar.
Damit können Sie konkrete Gefährdungen in Ihrem Betrieb erkennen und daraus resultierende Schutzmaßnahmen festlegen, beispielsweise erleichtern sie Ihnen die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung. Die Wirksamkeitskontrolle erreichen Sie mit Hilfe der eindeutigen Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Fristen. Betriebsanweisungen, Unterweisungen oder der Hautschutzplan bieten Ihnen zusätzliche Informationen.
Noch einfacher ist es für Sie, die Handlungshilfen online als aktives PDF Formular zu nutzen: Sie geben Ihre Angaben direkt in das Formular ein und drucken alles anschließend aus. Sie erleichtern Ihnen den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung für zentrale Themen im Kfz-Betrieb. Der Einsatz dieser Handlungshilfen ersetzt nicht die komplette Gefährdungsbeurteilung.
Anbieter: Amt für Arbeitsschutz Hamburg